Urteil des AG Regensburg vom 09.05.2011 zur Zulässigkeit der Anmietung eines Ersatzfahrzeugs bei Reparatur eines wirtschaftlichen Totalschadens

Rechnet der Geschädigte auf Totalschadensbasis ab und nimmt die Reparatur selbst vor, so ist er berechtigt für den im Gutachten ausgeführten Wiederbeschaffungszeitraum einen Ersatzwagen anzumieten. Es ist zulässig für die Erstattung der Mietwagenkosten auf den Modus der Schwacke-Liste 2009 abzustellen, da dies ein Tarif ist, der von Mietwagenunternehmen für gewöhnlich angeboten wird. Aus den Gründen: … Urteil des AG Regensburg vom 09.05.2011 zur Zulässigkeit der Anmietung eines Ersatzfahrzeugs bei Reparatur eines wirtschaftlichen Totalschadens weiterlesen